Fachärztliche Weiterbildung Neurologie

Die Abteilung für Neurologie, Neurologische Frührehabilitation (Phase B) sowie Stroke Unit wird von Chefarzt Dr. med. Christof Keller, stellvertretender Ärztlicher Direktor, geleitet. Es liegt eine volle Weiterbildungsermächtigung über 48 Monate für das Fach Neurologie sowie über zwölf Monate für die Zusatzbezeichnung spezielle Schmerztherapie vor. Jährlich werden ca. 1700 Patient:innen in der Abteilung für Akutneurologie / Stroke Unit behandelt, weiterhin etwa 250 im Bereich der Frührehabilitation Phase B.

Weiterbildungscurriculum

An den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie orientiert, findet wöchentlich eine abteilungsinterne Weiterbildung mit halbjährlich strukturierten Inhalten statt. Eine umfassende Weiterbildung in der neurologischen Zusatzdiagnostik (extra- und transkranielle Duplexsonographie, Elektrophysiologie) wird vorgehalten. Es stehen zwei hochwertige Duplexsonographie-Geräte zur Verfügung, weiterhin ein papierloses EEG-Gerät, ferner vier elektrophysiologische Mess-Arbeitsplätze mit einer umfassenden elektrophysiologischen Zusatzdiagnostik (AEP, Blink- und Masseterreflex, VEP, SSEP's, MEP, Elektroneurographie, EMG, EOG).

Es findet eine regelmäßige Rotation in alle Funktionsbereiche der neurologischen Abteilung statt.

Weiterhin bietet die Klinik jeweils Mittwochnachmittags im Sommer- und Winterhalbjahr regelmäßig Fortbildungen an, meist durch externe, zum Teil aber auch durch interne Referent:innen. Alle dies Mittwochs-Fortbildungsveranstaltungen sind von der Landesärztekammer CME-zertifiziert.

Der Weiterbildung wird ein ausgesprochen hoher Stellenwert in unserer Klinik beigemessen. Regelmäßige Gespräche zu Leistung und Entwicklung werden geführt, ein Logbuch zur ärztlichen Weiterbildung zu Beginn der Assistenzarztzeit angelegt.

Neben den Veranstaltungen der Weiterbildungscurricula finden jedes Jahr auch jeweils wissenschaftliche Fortbildungsveranstaltungen aus den Gebieten Psychiatrie und Neurologie statt, zum Teil in der Klinik selbst, zum Teil auch außerhalb. Auch die Teilnahme an auswärtigen Kongressen ist erwünscht und wird, soweit wie möglich, finanziell unterstützt.

Weitere Informationen

Ärzt:innen in Weiterbildung wird die volle Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärtin für Psychiatrie bzw. Neurologie ermöglicht.

Wir sind grundsätzlich an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert und bieten deshalb Ärzt:innen in Weiterbildung im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Ausbildungszeit in der Regel unbefristete Arbeitsverträge an.

Für den Ärztlichen Dienst wird der Tarifvertrag "Marburger Bund für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken" angewandt. Dieser Tarifvertrag sieht eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vor.

Der Bereitschaftsdienst für die Abteilungen Neurologie und Psychiatrie erfolgt getrennt.

  • Montag bis Donnerstag, 17.30 bis 9 Uhr
    Freizeitausgleich: Dienstag bei Donnerstag 9 bis 17.30 Uhr, Freitag 9 bis 15.30 Uhr
  • Freitag auf Samstag, 17 bis 9.30 Uhr
    Freizeitausgleich: statt Freizeitausgleich erfolgt Vergütung
  • Samstag auf Sonntag, 9 bis 9 Uhr
    Freizeitausgleich: statt Freizeitausgleich erfolgt Vergütung
  • Sonntag auf Montag, 8.30 bis 8.30 Uhr
    Freizeitausgleich: Montag 8.30 bis 17.30 Uhr

Reststunden werden vergütet.

Für neue Kolleg:innen des ärztlichen Dienstes gilt, dass erst nach einer Einführungszeit von ca. sechs Monaten ein erster Einsatz im Bereitschaftsdienst erfolgt - jedoch zunächst in den doppelt besetzten Diensten.

Weiterhin kann der Bereitschaftsarzt jederzeit einen Facharzt / eine Fachärztin im Hintergrunddienst (Rufbereitschaft) ansprechen.

Zur Entlastung des Bereitschaftsdienstes während der Woche, wird wechselnd von den Ärzten ein Spätdienst (je ein Arzt / eine Ärztin) geleistet.

  • Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr
  • Freizeitausgleich: im Rahmen der Wochenarbeitszeit
  • Freizeitausgleich: Mo. bis Do. 2,5 Std.
  • Freizeitausgleich: Freitag 4,15 Std.

Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag "Marburger Bund für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken". Der Bereitschaftsdienst ist der höchsten Stufe II zugeordnet und wird mit 95 Prozent als Arbeitszeit bewertet.

Überstunden fallen in der Regel nicht an. Falls es jedoch zu notwendiger Mehrarbeit kommen sollte, wird diese durch entsprechende Freizeit ausgeglichen. Die Arbeitszeit wird über ein elektronisches Arbeitszeiterfassungssystem dokumentiert.

Es besteht ein ausreichendes Angebot, die in der Weiterbildungszeit geforderten Gutachten zu schreiben. Weitere Nebeneinkünfte können erzielt werden durch die Erteilung von Unterricht an unserer Krankenpflegeschule (ca. 100 Plätze).

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